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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung erlässt in Form von Reglementen Rechtssätze, namentlich über die Organisation der Gemeinde, die Werkbetriebe, die Gebühren, das Planen und Bauen, die Erschliessung und über die weitere Aufgabenerfüllung.

Kontakt

Andrea Heimberg Müller, Tel. +41 58 346 13 56
info@homburg.ch

Aufgaben

Jährliche Aufgaben:
  • Festsetzung des Steuerfusses
  • Genehmigung des Budgets bis Ende Februar des laufenden Jahres
  • Abnahme der Jahresrechnung bis Ende Juni des Folgejahres

Aufgaben bei Bedarf:
  • Verleihung des Gemeindebürgerrechtes
  • Erteilung von Prozessvollmachten für Streitwerte über der Kompetenz des Gemeinderates
  • Beschliesst über Enteignungsverfahren, den Beitritt zu Zweckverbänden und über alle anderen Geschäfte, die durch Gesetz oder Reglement in ihre Zuständigkeit fallen.

Kompetenzen

Sie beschliesst über neu zu übernehmende Aufgaben, neue Ausgaben und über Erwerb oder Veräusserung von Grundstücken, soweit die finanzielle Kompetenz nicht beim Gemeinderat liegt.

Voraussetzungen

Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Vorschriften von der Stimm- und Wahlberechtigung ausgeschlossen sind. Sie müssen den zivilrechtlichen Wohnsitz in unserer Gemeinde haben.

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Datum Sitzung