Inhalt
Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung erlässt in Form von Reglementen Rechtssätze, namentlich über die Organisation der Gemeinde, die Werkbetriebe, die Gebühren, das Planen und Bauen, die Erschliessung und über die weitere Aufgabenerfüllung.
Aufgaben
- Festsetzung des Steuerfusses
- Genehmigung des Budgets bis Ende Februar des laufenden Jahres
- Abnahme der Jahresrechnung bis Ende Juni des Folgejahres
Aufgaben bei Bedarf:
- Verleihung des Gemeindebürgerrechtes
- Erteilung von Prozessvollmachten für Streitwerte über der Kompetenz des Gemeinderates
- Beschliesst über Enteignungsverfahren, den Beitritt zu Zweckverbänden und über alle anderen Geschäfte, die durch Gesetz oder Reglement in ihre Zuständigkeit fallen.
Kompetenzen
Voraussetzungen
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Vorschriften von der Stimm- und Wahlberechtigung ausgeschlossen sind. Sie müssen den zivilrechtlichen Wohnsitz in unserer Gemeinde haben.
Letzte Versammlungen
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