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Gesuch für Einbürgerung
Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig. Nähere Angaben zu den Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf können der Internetseite des Staatssekretariates für Migration(SEM) entnommen werden.
Gesuche sind direkt dem Staatssekretariat für Migration SEM einzureichen. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig. Die Kantone wirken lediglich mit. Bei Gutheissung erheben die Bundesbehörden eine Verwaltungsgebühr.
Gesuchsformulare und Merkblätter sind beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, der zuständigen Gemeinde sowie beim Staatssekretariat für Migration (SEM) erhältlich.
Weitere Auskünfte erteilt das Staatssekretariates für Migration(SEM).
Ordentliche Einbürgerung
Das Gesuchsformular kann beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, (Amt HZ) oder bei der Wohngemeinde angefordert werden. Dieses ist auszufüllen und mit den vollständigen Unterlagen (siehe Abschnitt „Erforderliche Unterlagen“) beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen, Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld, einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 346 13 56 | info@homburg.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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