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Pass

Ab 1. März 2010 ist der biometrische Pass 10 flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt worden. Das Antragsverfahren läuft direkt über das Passbüro Biometrie.

Gesuchstellende können vor der zwingenden persönlichen Vorsprache ihre Personendaten für den Pass  oder das Komibangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:

  1. Über das Internet unter www.schweizerpass.ch: Auf einem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst werden. Ebenso sind unter dieser Website weitere Informationen rund um den Pass abrufbar.
  2. Der Antrag kann auch telefonisch unter folgender Nummer gestellt werden: 058 346 03 10
  3. Im weiteren kann ein Antrag auch direkt über die persönliche Vorsprache im Passbüro erfolgen.


Anträge per Internet oder Telefon haben den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragstellenden Person erledigen kann und ermöglichen somit ein effizientes Verfahren und eine Verkürzung der Zeit, die die antragstellende Person bei der persönlichen Vorsprache benötigt.

Bei der zwingenden persönlichen Vorsprache müssen die alten Ausweise, die Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) oder falls nicht (mehr) vorhanden eine Wohnsitzbestätigung mitgenommen werden. Die Meldebestätigung haben Sie bei der Anmeldung in Ihrem jetzigen Wohnort als Empfangsbestätigung für den Heimatschein kostenlos erhalten. Eine Wohnsitzbestätigung ist kostenpflichtig. Bei Diebstahl oder Verlust der alten Ausweise ist eine entsprechende polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle vorzuweisen. Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig.

Wichtig: Es muss kein Foto mehr mitgebracht werden!
Falls ein eigenes, digitales Foto verwendet werden soll, muss dieses auf einem unverschlüsselten und nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (File-system FAT32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert sein und den sehr strengen Qualitätsanforderungen des Bundes entsprechen. Die ausstellenden Behörden  haften nicht für allfällige Datenverluste auf dem USB-Stick. Das Mitbringen einer eigenen Fotografie hat keine Gebührenreduktion der Ausweise zur Folge. Der antragstellenden Person wird kein Ersatz für ihre Auslagen erstattet.


Anträge für Kinder und Unmündige
(Einwilligung der gesetzlichen Vertretung)

Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel mit einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können.
Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennung oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.


Gültigkeit der neuen Schweizer Ausweise
Der Pass und die Identitätskarte werden für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben für 10 Jahre und für Personen, die im Zeitpunkt des Antrages das 18. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben für 5 Jahre ausgestellt.


Kosten der neuen Schweizer Ausweise

  • Der Pass  kostet für Erwachsene (ab 18 Jahre) Fr. 140.00 und für Minderjährige Fr. 60.00.
  • Der Pass und die Identitätskarte (Kombiangebot) kosten für Erwachsene Fr. 148.00 und für Minderjährige Fr. 68.00.
  • Der provisorische Pass kostet Fr. 100.00.

Zusätzlich fallen pro Ausweis Portokosten von Fr. 5.00 an. Für den provisorischen Pass fallen keine Portokosten an, da dieser persönlich beim Passbüro abgeholt wird. Es sei denn, die antragstellende Person wünscht eine Zustellung an die Wohnadresse.


Reise in und durch die USA
Der Pass erfüllt die internationalen Anforderungen und berechtigt zur visumsfreien Reise in und durch die USA. 
Hingegen erlauben die USA die Einreise (und Durchreise) mit dem provisorischen Pass seit dem 1.7.2009 nur mit Visum. Letzteres wird aber - wie die Erfahrung zeigt - nur in absoluten Notfällen ausgestellt.


Adresse und Erreichbarkeit der Ausweisstelle
Passbüro Biometrie Kanton Thurgau
Staubeggstrasse 2, 1. Stock
8510 Frauenfeld

Kundentelefon 058 346 03 10
Fax 058 346 03 28
e-mail: ausweisstelle@tg.ch
Homepage: www.passbuero.tg.ch
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00-11.30 / 14.00-17.00 Uhr
Verschiedenes
Antworten auf Fragen zum Pass erhalten sie unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 820 008. Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.schweizerpass.ch

Preis

140.00

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