Kopfzeile

Sprunglinks

Inhalt

Bestattungswesen

Ein nahestehender Mitmensch ist gestorben – was ist zu tun?

Melden Sie den Hinschied eines Angehörigen dem zuständigen Bestatter der Gemeinde Homburg, PpunktJenny Bestattungsdienstleistungen. 

Peter Jenny wir die Überführung, Bestattung sowie Abdankung und Beisetzung zusammen mit den Angehörigen organisieren und das Bestattungsamt anschliessend informieren.


Folgende Fragen sind mit dem Bestatter zu klären:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
  • Ort, Datum und Zeit der Bestattung und Abdankung
  • Art des Grabes (Erdbestattungsgrab, Urnengrab, Urnenwand oder Gemeinschaftsgrab)


Entgegennahme von letztwilligen Verfügungen zur Regelung von Bestattungswünschen
Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes und der seelischen Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden.

Letztwillige Verfügungen zur Regelung von Bestattungswünschen
Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.
In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tode. Sie kann auf dem Bestattungsamt hinterlegt werden.

Mustervorlage von KTipp

Hinweise und Ratschläge für Hinterbliebene / Kontakte

Der Tod eines nahestehenden Mitmenschen ist mit einem schmerzhaften Abschied verbunden. Neben dem erlittenen Verlust müssen auch Vorkehrungen getroffen werden.
Die Broschüre „Checkliste für den Todesfall“ der Pro Informis Schweiz gibt einen Überblick über die wichtigsten Schritte für die organisatorische Regelung nach einem Todesfall. Check- und Adresslisten helfen, dass wichtige Punkte nicht vergessen gehen.

Vorgehen beim Todesfall: wichtige Informationen der Grundbuch- und Notariatsverwaltung Thurgau

Weitere Kontakte

Bestattungsunternehmen PpunktJenny, Brüggliacker 2, 8507 Hörhausen, Tel. 079 902 50 50, 24@jenny365.ch, https://www.ppunktjenny.ch

Weitere Checklisten:
Todesfall bis zur Bestattung
Nach der Bestattung

Öffnungszeiten

 

 

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon
Name Download