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Bestattungen
Ein nahestehender Mitmensch ist gestorben – was ist zu tun?
Melden Sie den Hinschied eines Angehörigen dem zuständigen Bestatter der Gemeinde Homburg, PpunktJenny Bestattungsdienstleistungen.
Peter Jenny wird die Überführung, Bestattung sowie Abdankung und Beisetzung zusammen mit den Angehörigen organisieren und das Bestattungsamt anschliessend informieren.
Folgende Fragen sind mit dem Bestatter zu klären:
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Ort, Datum und Zeit der Bestattung und Abdankung
- Art des Grabes (Erdbestattungsgrab, Urnengrab, Urnenwand oder Gemeinschaftsgrab)
Letztwillige Verfügungen zur Regelung von Bestattungswünschen
Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.
In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tode. Sie kann auf dem Bestattungsamt hinterlegt werden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungswesen | 079 902 50 50 | 24@jenny365.ch |
Name | Download |
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