Inhalt
Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
- Die Einladung mit der Traktandenliste wird den Stimmberechtigten per Post zugestellt.
- Voraussetzungen
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Vorschriften von der Stimm- und Wahlberechtigung ausgeschlossen sind. Sie müssen den zivilrechtlichen Wohnsitz in unserer Gemeinde haben.