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Betreibungsregisterauszug

Betreibungsregisterauszüge neu bequem online bestellen & zahlen

Betreibungsregisterauszüge können am Schalter, per Telefon / Fax und auch vom Computer oder Smartphone aus bestellt werden. Einzige Voraussetzung ist der Besitz einer Kredit- oder PostFinance-Karte bzw. ein TWINT-Zugang. Damit ist der Kanton Thurgau der erste Kanton in der Schweiz, der flächendeckend über den ganzen Kanton eine einheitliche Online-Lösung mit Paymentanbindung einsetzt.

Das entsprechende Bestellformular für den Bezug eines Betreibungsregisterauszugs ist auf der Webseite der Bezirksbetreibungsämter des Kantons Thurgau zu finden. Wählen Sie im Online-Shop Betreibungsregisterauszug bestellen.

Nach dem Bezahlen mit Kredit- oder Postkarte bzw. mit TWINT wird den Kunden der Auszug konventionell per Post zugesendet.

Die Online-Bestellung für die Selbstauskunft erfolgt ohne Nachweis und wird danach dem Kunden per Post an die Heimadresse zugestellt.

Bei Betreibungsregisterauszügen für Dritt- oder juristische Personen muss der Kunde einen entsprechenden Interessensnachweis zum Beispiel in Form einer Vollmacht erbringen und das entsprechende Dokument uploaden.

Zum Bestellformular

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