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Beglaubigungen / Apostillen

Beglaubigungen von Unterschriften:

Unterschriften werden durch die Gemeindeverwaltung beglaubigt. Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich vorzusprechen und sich mit einem Ausweispapier (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) auszuweisen. Die Unterschrift darf erst in Gegenwart der Amtsperson erfolgen.

Beglaubigungen von Fotokopien:

Gerne erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwohnerkontrolle für Sie eine Kopie eines uns vorgelegten Original-Dokumentes und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Das Originaldokument ist vorzulegen.

Dieses Dienstleistungsangebot steht Einheimischen zur Verfügung. Auswärtige haben die Möglichkeit, diesen Dienst bei ihrer eigenen Wonsitzgemeinde, Notariaten und Zivilstandsämtern zu beziehen.

 

 

Zusätzlich zur Beglaubigung durch eine öffentliche Behörde wie: Notariate, Zivilstandsämter, Einwohnerkontrollen etc. müssen für das Ausland bestimmte Dokumente durch die kantonale Ausweisstelle überbeglaubigt werden.

Zuständig dafür ist: die kantonalen Ausweisstelle
Bahnhofstrasse 12
8570 Weinfelden

Aufträge werden am Schalter oder per Post angenommen. Es können jedoch nur Originaldokumente mit Originalunterschrift überbeglaubigt werden. Faxkopien oder Dokumente mit kopierten Unterschriften sind nicht gültig!

Wichtig: Bei der kantonalen Ausweisstelle können nur Dokumente, welche von einer Thurgauer Behörde ausgestellt und/oder von einer Thurgauer Behörde unterschrieben worden sind überbeglaubigt werden. Ausserkantonal ausgestellte und/oder ausserkantonal unterschriebene Dokumente müssen über die entsprechende Staatskanzlei der Ausstellungsbehörde überbeglaubigt werden. (siehe Bundeskanzlei: für die jeweilige Adresse der Staatskanzlei.)

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Merkseite der kantonalen Ausweisstelle.

Preis

10.00

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