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Urnenabstimmung am 28.November anstelle der Budgetgemeindeversammlung vom 25. November 2021

7. Oktober 2021

Urnenabstimmung am 28. November 2021

anstelle der Budgetgemeindeversammlung vom 25. November

 

Basierend auf den COVID-Auflagen des BAG und mit Beschluss vom 28. September 2021 erlaubt der Regierungsrat allen Thurgauer Gemeinden, ihre Gemeindeversammlung in Form einer Urnenabstimmung abzuhalten.

Aufgrund dieser Rechtsgrundlage hat Homburgs Gemeinderat beschlossen, die für die Gemeindeversammlung vom 25. November vorgesehenen Geschäfte dem Souverän nicht anlässlich einer Versammlung, sondern am 28. November 2021 in einer Urnenabstimmung zu unterbreiten.

Ursächlich für diese Mutation war, dass das Begehren der 5G-Kritiker – die von Swisscom in Homburg geplante 5G-Antenne der Bevölkerung zum Votum vorzulegen – von 245 Stimmberechtigten unterzeichnet worden und damit gültig ist, unsere beiden Hallen in Hörstetten und Hörhausen im «COVID-Modus» jedoch nur mit 100 Personen frequentiert werden dürfen.

Um sicherzustellen, dass sich alle Interessierten (Gegner wie Befürwortende) zu diesem Thema äussern können, hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, auch über die anderen (ursprünglich für die Versammlung traktandierten) Geschäfte an der Urne befinden zu lassen.

Darüber hinaus erlaubt ein solcher Urnengang auch Angehörigen von Risikogruppen, mittels brieflicher Stimmabgabe ihr Votum ungefährdet abgeben zu können.

 

Das Stimmmaterial wird gemäss Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin per Post zugestellt.

 

Politische Gemeinde Homburg

Der Gemeinderat

 

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