14.04.2025
Abschaffung der Liegenschaftensteuer – ja oder nein?
Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Kanton Thurgau entrichten eine jährliche Liegenschaftensteuer. Sie beträgt 0.5 Promille des Verkehrs- und Ertragswerts eines Grundstücks zum 1. Januar des Steuerjahrs. Der Ertrag fällt zu 57% den Gemeinden und 43% dem Kanton zu. Im vergangenen Jahr hat der Grosse Rat der Abschaffung der Liegenschaftensteuer auf den 1. Januar 2029 zugestimmt. Gegen das Vorhaben wurde ein Behördenreferendum ergriffen. Das heisst, dass die Thurgauer Bevölkerung am 18. Mai 2025 an der Urne über die Abschaffung entscheiden wird.
Gemäss der Thurgauer Regierung führt die Abschaffung der Liegenschaftensteuer bei den Gemeinden zu Fehlbeträgen von knapp 20 Millionen Franken und beim Kanton von knapp 15 Millionen Franken. Eine Abschaffung hätte für die Gemeinde Homburg jährliche Mindereinnahmen von rund 115'000 Franken zur Folge, was drei bis vier Steuerprozenten entspricht.