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Christbaum

Immer im Januar können Sie Ihre Christbäume an den ersten beiden Hauskehricht-Sammeltagen (Mittwoch) entsorgen.

Ganz abgeräumte Christbäume können der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden, Äste müssen zusammengebunden sein.

Für die Entsorgung ist eine Sperrgutmarke notwendig.

Gebühren

Sperrgutmarke

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Christbaumentsortung