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Die Gemeindeversammlung erlässt in Form von Reglementen Rechtssätze, namentlich über die Organisation der Gemeinde, die Werkbetriebe, die Gebühren, das Planen und Bauen, die Erschliessung und über die weitere Aufgabenerfüllung.
| Aufgaben: | Jährliche Aufgaben: - Festsetzung des Steuerfusses
- Genehmigung des Budgets bis Ende Februar des laufenden Jahres
- Abnahme der Jahresrechnung bis Ende Juni des Folgejahres
Aufgaben bei Bedarf: - Verleihung des Gemeindebürgerrechtes
- Erteilung von Prozessvollmachten für Streitwerte über der Kompetenz des Gemeinderates
- Beschliesst über Enteignungsverfahren, den Beitritt zu Zweckverbänden und über alle anderen Geschäfte, die durch Gesetz oder Reglement in ihre Zuständigkeit fallen.
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| Kompetenzen: | Sie beschliesst über neu zu übernehmende Aufgaben, neue Ausgaben und über Erwerb oder Veräusserung von Grundstücken, soweit die finanzielle Kompetenz nicht beim Gemeinderat liegt. |
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