Inhalt
Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
- Die Einladung mit Traktandenliste wird den Stimmberechtigten per Post zugestellt.
- Voraussetzungen
- Stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und -bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Vorschriften von der Stimm- und Wahlberechtigung ausgeschlossen sind. Sie müssen den zivilrechtlichen Wohnsitz in unserer Gemeinde haben.
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Dokumente
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Botschaft_Rechnungs-GV_20.pdf | Download | 0 | Botschaft_Rechnungs-GV_20.pdf |
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