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Radio- und Fernsehgebühren
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen ist ab 01. Januar 2019 gültig.
Die Abgabe dient dazu, die SRG sowie lokale Radio- und regionale Fernsehprogramme in allen Sprachregionen der Schweiz zu finanzieren.
Detailînformationen finden Sie im Flyer "die neue Abgabe für Radio und Fernsehen" des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM.
Informationen
- Datum
- 21. Februar 2019
Dokumente
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Die_neue_Abgabe_fur_Radio_und_Fernsehen.pdf (PDF, 947.8 kB) | Download | 0 | Die_neue_Abgabe_fur_Radio_und_Fernsehen.pdf |