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Christbaumentsortung

Immer im Januar können Sie Ihre Christbäume an den ersten beiden Hauskehricht-Sammeltagen (Mittwoch) entsorgen.

Ganz abgeräumte Christbäume können der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden, Äste müssen zusammengebunden sein.

Für die Entsorgung ist eine Sperrgutmarke notwendig.
An den ersten beiden Kehrichtsammeltagen (Mittwoch) im Januar.

Abfallarten