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Radio- und Fernsehgebühren

Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen ist ab 01. Januar 2019 gültig.

Die Abgabe dient dazu, die SRG sowie lokale Radio- und regionale Fernsehprogramme in allen Sprachregionen der Schweiz zu finanzieren.

Detailînformationen finden Sie im Flyer "die neue Abgabe für Radio und Fernsehen" des Bundesamtes für Kommunikation BAKOM.

 

Informationen

Datum
21. Februar 2019

Dokumente

Name
Die_neue_Abgabe_fur_Radio_und_Fernsehen.pdf (PDF, 947.8 kB) Download 0 Die_neue_Abgabe_fur_Radio_und_Fernsehen.pdf